Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Teilnehmern der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß  und des Einzelunternehmens Aus- und Weiterbildung Karin Weiß. Sie erfüllen alle Anforderungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und sind Bestandteil jedes Teilnahmevertrages. Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

  1. Vertragsgegenstand

Maßnahmen können sowohl Weiterbildungen als auch Umschulungen sein. Diese umfassen derzeit:
Online Unterricht 

2.1. Maßnahmeort 

Maßnahmen finden i.d.R. in geeigneten Einrichtungen statt und werden von Aus- und Weiterbildung Karin Weiß vor Kursbeginn benannt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Teilnahme von zu Hause möglich. Der Teilnehmer versichert in diesem Fall, dass ihm in der häuslichen Umgebung ein abgegrenzter Arbeitsbereich/-raum zur Verfügung steht. Diese Einzelfallentscheidungen bedürfen der Zustimmung des Kostenträgers. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß behält sich vor, die Maßnahme bis einen Werktag vor Kursstart räumlich und/oder zeitlich zu verlegen. Ebenfalls behält sich die Aus- und Weiterbildung Karin Weiß vor, den Durchführungsort während der Maßnahme innerhalb des zumutbaren Pendelbereiches ohne Zusatzkosten für Teilnehmer zu wechseln. 

2.2. Maßnahmeablauf 

Für jede Maßnahme sind die erforderlichen Vorkenntnisse und klare Maßnahmeziele bzw. -inhalte festgelegt. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß behält sich vor, in Abstimmung mit dem Kostenträger Änderungen im Kursablaufplan vorzunehmen, insbesondere, wenn dies aufgrund arbeitsmarktpolitischer Anpassungen oder zum Zwecke technischer Aktualisierung notwendig erscheint. Der Teilnehmer erhält bei Maßnahmebeginn eine Aufstellung aller Unterrichtstage. Es gelten die mit dem zuständigen Kostenträger und der Fachkundigen Stelle festgelegten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten. Der Teilnehmer kann den Lernplatz ohne Sondergebühren noch eine Stunde nach Unterrichtsende nutzen. Darüber Hinausgehende Regelungen können regional mit den Aus- und Weiterbildung Karin Weiß-Mitarbeitern vereinbart werden.

2.3. Arbeitsmittel 

Die Aus- und Weiterbildung Karin Weiß stellt jedem Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme einen eigenen Lernplatz sowie kursbegleitende Lernmittel zur Verfügung. Bei vorzeitigem Austritt sind die Lernmittel (in Print- oder elektronischer Form) der nicht absolvierten Maßnahmeinhalte zurückzugeben. Lernt der Teilnehmer von zu Hause, muss dieser die technischen Mindestanforderungen erfüllen um am Kurs online teilnehmen zu können. Diese sind: 

  • Computer oder Laptop mit Win10
  • Internetfähiger Webbrowser
  • Microsoft Teams
  • Headset
  • Webcam

2.4. Anmeldung und Vertragsabschluss 

Jede Person, welche die Aus- und Weiterbildung Karin Weiß- und ggf. Kammer-Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich bei der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß zu einer Qualifizierung anmelden. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch Aus- und Weiterbildung Karin Weiß und den Teilnehmer zustande. Schriftliche Mitteilungen werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmers gesandt. Einen Wohnortwechsel hat der Teilnehmer schriftlich anzuzeigen. Bei Umschulungen wird zusätzlich ein Umschulungsvertrag mit der zuständigen Kammer geschlossen.

  

  1. Gebühren 

3.1. Vertragliche Gebühren 

Die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten unaufgefordert durch Überweisung an Aus- und Weiterbildung Karin Weiß zu entrichten. Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Direkt nach Erteilung der Förderung ist der entsprechende Nachweis dem zuständigen Aus- und Weiterbildung Karin Weiß-Mitarbeiter vorzulegen und zu übergeben. Wenn ein Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, so haftet er für die Gesamtgebühren. Die Zahlung erfolgt i.d.R. in gleichbleibenden Monatsraten. 

3.2. Bankverbindung 

Aus- und Weiterbildung Karin Weiß
Sparkasse Northeim
IBAN: DE28 2625 0101 0172 2330 74
BIC: NOLADE21NOM

3.3. Abtretungserklärung 

Soweit der Teilnehmer Gebührenansprüche gegen einen Kostenträger an Aus- und Weiterbildung Karin Weiß abgetreten hat, ist er in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung entbunden. Nachweis über die fristgemäße Beantragung der Förderung, z.B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX, ist die Vorlage und Übergabe des Fördernachweises am Aus- und Weiterbildung Karin Weiß-Standort sofort nach Erhalt. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß ist unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an ihn direkt überwiesene Lehrgangsgebühren umgehend an Aus- und Weiterbildung Karin Weiß zu überweisen. 

3.4. Gebührenrückstände 

Für die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer. Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist Aus- und Weiterbildung Karin Weiß berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei Aus- und Weiterbildung Karin Weiß. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

  1. Widerruf, Rücktritt und Kündigung 

4.1. Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aus- und Weiterbildung Karin Weiß, Madridstaße 32, 37079 Göttingen, Telefon: +49 151 15676592, E-Mail: info@aus-und-weiterbildung-goe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Sie können dafür ein geeignetes Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

4.2. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer 

Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Ein Rücktritt von Teilnahmeverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme im Einvernehmen mit dem Kostenträger erfolgen. Für den Teilnehmer ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei. Für den Fall, dass eine beantragte Förderung nach dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, wird dem Teilnehmer beim Bekanntwerden dieser Tatsache das Recht eingeräumt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für eventuell bis dahin besuchte Maßnahmeleistungen entstehen dem Teilnehmer nicht. Während der Maßnahme ist eine Kündigung mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats in Absprache mit dem Kostenträger möglich. Für Teilnehmer, die als Selbstzahler eine Maßnahme besuchen, gilt ein  gesondertes Kündigungsrecht. In diesem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich. Ebenso unberührt bleibt das gesetzliche Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung mit Begründung, z.B. Arbeitsaufnahme. 

4.3. Rücktritt und Kündigung durch Aus- und Weiterbildung Karin Weiß 

In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemien) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist Aus- und Weiterbildung Karin Weiß berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmers über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.: 

  • unrichtige Angaben zur Person 
  • mangelnde Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit 
  • häufige unentschuldigte Abwesenheit 
  • grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung 
  • erhebliche Gebührenrückstände 
  • vorzeitige Beendigung der Förderung/Bewilligung durch den Kostenträger 
  • grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern bzw. gegenüber den Aus- und Weiterbildung Karin Weiß-Mitarbeitern 
  • Missachtung von Trainerweisungen 
  • Nichterreichung des Maßnahmeziels. 

Bevor eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ausgesprochen wird, erteilt Aus- und Weiterbildung Karin Weiß eine Abmahnung in Textform. Eine Abmahnung ist aber entbehrlich, wenn der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fehlverhalten von der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß nicht geduldet werden würde. 

  1. Mitwirkungspflichten 

5.1. An- und Abwesenheit 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Unterrichtszeiten engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Die Anwesenheit des Teilnehmers wird elektronisch erfasst. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sofern ihm Zugangsdaten für die elektronische Zeiterfassung ausgehändigt werden, sich selbstständig mit diesem ein- und aus zu loggen. Abwesenheit ist in jedem Fall mit Begründung dem zuständigen Aus- und Weiterbildung Karin Weiß-Standort umgehend schriftlich mitzuteilen. Es gelten ausschließlich die vom Kostenträger zugelassenen Entschuldigungsgründe. Jeder Krankheitstag ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu belegen. Diese muss dem Standort spätestens bis zum 3. Werktag zugehen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Teilnehmer ein Selbstzahler, ist der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß ist verpflichtet, Fehlzeiten dem Kostenträger und ggf. der zuständigen Kammer mitzuteilen, insbesondere dann, wenn diese das Erreichen des Maßnahmeziels bzw. die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung gefährden. 

5.2. Betriebspraktikum oder betriebliche Lernphase 

Wenn ein Betriebspraktikum oder betriebliche Lernphase vorgesehen ist, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich ab Maßnahmebeginn und damit möglichst frühzeitig durch geeignete Bewerbungsaktivitäten eigenverantwortlich um einen Praktikumsplatz/Lernplatz im Betrieb zu bemühen. Bei der Erstellung der eigenen Bewerbungsunterlagen stehen die Mitarbeiter von Aus- und Weiterbildung Karin Weiß für Rückfragen zur Verfügung. 

5.3. Absolventenerfolge 

Zur Bestimmung der Erfolgsquoten sind Absolventen dazu angehalten Aus- und Weiterbildung Karin Weiß über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie nur zur statistischen Erfolgskontrolle. Jeder aus öffentlichen Geldern geförderter Absolvent ist gesetzlich dazu verpflichtet, Aus- und Weiterbildung Karin Weiß umgehend über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß wird diese Information an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird der Teilnehmer von der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß kontaktiert. Der Teilnehmer ist verpflichtet während und nach Abschluss der Maßnahme sein Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zu pflegen.  

  1. Haftung und Schutz 

6.1. Haftung 

Die Haftung der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet Aus- und Weiterbildung Karin Weiß nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 

Dies gilt insbesondere 

  • für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten, 
  • für Schäden an Hard- oder Software des Teilnehmers, die durch den Anschluss an Hardware der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß hervorgerufen werden, 
  • für Teilnehmer, die von zu Hause lernen, bei Störung des ungehinderten Zugriffs auf die virtuellen Lernräume der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß sowie hierdurch bedingte nutzlos geworden Aufwendungen, 
  • für Unterrichtsausfälle, die aus Ausfällen und Störungen der Internetleitung des Teilnehmers resultieren. 

6.2. Diebstahl 

Die Aus- und Weiterbildung Karin Weiß behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen. 

6.3. Unfallversicherungsschutz 

Während der Maßnahme ist jeder Teilnehmer mit Förderung über SGB III oder SGB II über die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Direktionsstandort Mannheim, 68145 Mannheim, unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß zu melden. 

6.4. Datenschutz 

Die mit der Feststellung der Eignung (z.B. Lebenslauf, elektronische Testverfahren und Zeugnisse), der Anmeldung und der Durchführung der Qualifizierung eingehenden Daten werden von Aus- und Weiterbildung Karin Weiß zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, erhoben, verarbeitet und genutzt. 

Hinweis zu digitalen Lernmitteln: 

Die Aus- und Weiterbildung Karin Weiß  setzt vermehrt auf den Einsatz von digitalen Lernmitteln. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass der Teilnehmer sich an Internet-Portalen anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft. Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang personenbezogener Daten bei Aus- und Weiterbildung Karin Weiß. Diese finden Sie auf unserer Webseite (https://aus-und-weiterbildung-goe.de/datenschutzerklaerung/) sowie an unserem Standort. 

6.5. Urheberrecht 

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von Aus- und Weiterbildung Karin Weiß bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei der Aus- und Weiterbildung Karin Weiß. Der Teilnehmer stellt Aus- und Weiterbildung Karin Weiß von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden. 

6.6. Nutzungsrechtsübertragung 

Der Teilnehmer räumt Aus- und Weiterbildung Karin Weiß an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern sowie dem Trainer im Rahmen von Maßnahmen herstellt, unentgeltlich die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmer an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Maßnahme für Aus- und Weiterbildung Karin Weiß oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind. Aus- und Weiterbildung Karin Weiß kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit Aus- und Weiterbildung Karin Weiß im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen. 

Aus- und Weiterbildung Karin Weiß, 37073 Göttingen
Januar 2021